Eucharistische Anbetungsgemeinschaft (EAG)

In mehreren unserer Klöster haben Gläubige eine Eucharistische Anbetungsgemeinschaft gebildet. Erzbischof Dr. Johannes Joachim Degenhardt gründete diese hier bei uns im Dreifaltigkeitskloster am 01. März 1979 und hielt selbst die erste Anbetungsstunde.

Frauen und Männer schließen sich uns an in der Anbetung des eucharistischen Herrn.
Sie verpflichten sich zu einem wöchentlichen Besuch in unserer Anbetungskapelle oder in einer anderen Kirche. Kranke und alte Menschen, die am Kirchgang gehindert sind, kommen ihrer Gebetsverpflichtung daheim nach.

Erzbischof Degenhardt schreibt in einem Brief an die Mitglieder:
»Die Anbetung unseres Herrn und Heilandes in der Eucharistie ist eine unschätzbare und kostbare Form des Gebetes. In ihr ist alles enthalten, was dem lebendigen Austausch zwischen Gott und Mensch dient. In der Anbetung kommen alle weltweiten Anliegen vor Gott zur Geltung, ohne dass es der ausdrücklichen Worte bedarf. Darum empfehle ich allen Gläubigen, der Anbetung Zeit zu widmen und sich in diesem Sinn zusammenzuschließen zu gegenseitiger Bestärkung und Ermunterung.«


Welchen Sinn hat die Eucharistische Anbetungsgemeinschaft?
Die Mitglieder vertiefen ihr Gebetsleben und wachsen weiter hinein in die Liebe zu Gott und dem Nächsten.
Die Anbetung eröffnet den Mitgliedern den Segen und die Gnade für sich und ihre Familie, ja für die ganze Menschheitsfamilie. Dadurch helfen sie mit im großen Missionswerk der Kirche.
Das so vertiefte Verhältnis zu Jesus Christus gibt den Anbetern Kraft und Stärke in ihrem Alltag und öffnet eine stete Quelle der Freude und des Friedens.
Wer anbetet, nimmt teil an der Sühne und Genugtuung, die Jesus Christus für die Schuld der ganzen Welt dargebracht hat und in der Euaristiefeier fortwährend darbringt.
Die Mitglieder und ihre Angehörigen erhalten Anteil an den Segnungen und Gnaden der ewigen Anbetung.

SFPK Mitgliedserklaerung EAG.pdf
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